1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) der EmpowerLand gUG (haftungsbeschränkt), Altmühlstraße 6, 86399 Bobingen, Deutschland (HRB 36475) (im Folgenden: der „Veranstalter“), werden sämtlichen Angeboten, Vertragsabschlüssen und Leistungen des Veranstalters im Hinblick auf den digitalen Live-Kurs „Lieblingsstunde“ (im Folgenden „Kurs“) zugrunde gelegt.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern oder Dritten werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Die AGB können jederzeit unter https://lieblingsstunde.de/agb abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Datenschutzmitteilung kann ebenfalls jederzeit unter https://lieblingsstunde.de/datenschutz/ abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

2. Allgemeines zum Veranstalter / allgemeine Teilnahmevoraussetzungen für einen Kurs / Vertragsparteien des Kursvertrages

2.1 Der Veranstalter ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach deutschem Recht. Der Zweck dieser gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) liegt – unter anderem – in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, die sich an Kinder und/oder Jugendliche richten, wozu insbesondere auch die Organisation und Durchführung des digitalen Kurses „Lieblingsstunde“ zählt.

2.2 Eine Buchung der Kurse nach Punkt 3 dieser AGB können ausschließlich natürliche Personen durchführen, die das achtzehnte Lebensjahr zum Buchungszeitpunkt vollendet haben.

2.3 Die Parteien des Kursvertrages sind, für den Fall seines wirksamen Zustandekommens gemäß Punkt 3.1 bis Punkt 3.5 dieser AGB, der Veranstalter einerseits und die natürliche Person, die den Kurs für eine an der Teilnahme des Kurses berechtigte Person (dazu unter Ziffer 2.4) bucht (im Folgenden kurz der „Besteller“), . 

2.4 Zur Teilnahme an dem Kurs des Veranstalters auf Grundlage des Kursvertrags sind – soweit nicht ausdrücklich eine andere Altersgrenze in der Beschreibung des Kurses genannt ist – ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die der unterliegen und zum Zeitpunkt des Kursbeginns zwischen acht und dreizehn Jahre alt sind. (im Folgenden „Kursteilnehmer“ oder „Teilnehmer“).

3. Vertragsgegenstand und -abschluss

3.1 Der Veranstalter organisiert und führt Kurse ausschließlich für die unter Punkt 2.4 genannten Kursteilnehmer gegen eine Kursgebühr durch. Gegenstand der digitalen Live-Kurse ist die Durchführung von interaktiven Lernspielen per Videokonferenz in deutscher Sprache zur Vermittlung von diversen Lerninhalten unter anderem zu den Themen Stärken, Emotionen, wertschätzende Kommunikation und Bedürfnissen..

3.2 Die vom Veranstalter im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kurs geschuldeten Leistungen sowie die Höhe der durch den Besteller hierfür zu entrichtenden Kursgebühr sowie der hierauf entfallenden Steuern und Abgaben bestimmt sich ausschließlich nach der unter https://lieblingsstunde.de/ jeweils zum Buchungszeitpunkt abrufbaren Kursbeschreibung, die die Grundlage des Kursvertrags bildet und sämtliche für den konkreten Kurs relevanten Angaben enthält. Unter den auf der Website genannten Voraussetzungen kann ein vergünstigtes Ticket (sog. „Empowerticket“, siehe näher hierzu unter Punkt 10) erworben werden.

3.3 Der Besteller kann im Anmeldebogen auf der Homepage (https://lieblingsstunde.de/) unter Angabe von

▪ gewünschtem Kurs,

nachstehender Daten des Bestellers, und zwar

▪ Vor- und Nachnamen,

▪ Geburtsdatum,

▪ Emailadresse,

▪ Telefonnummer, und

▪ Anschrift

sowie nachstehender Daten des Teilnehmers, und zwar von

▪ Vor- und Nachnamen,

▪ Geburtsdatum,

▪ und aktuell besuchter Schulstufe

ein bindendes Angebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kursvertrages richten.

3.4 Ein rechtsgültiger Kursvertrag zwischen dem Besteller und dem Veranstalter kommt erst durch kumulative Erfüllung nachstehender Voraussetzungen zustande:

(i) durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig anmelden“ 

(ii) das Absenden des Anmeldebogens, 

 

(iii) des Veranstalters beim Besteller per E-Mail.

Der Rechnungsbetrag über die gebuchte Veranstaltung wird unmittelbar mit Abschluss des Kursvertrags in voller Höhe durch die auf der Homepage (https://lieblingsstunde.de/) angegeben Zahlungsmittel fällig.

3.5 Wird die nach Punkt 3.4 vom Besteller geschuldete Kursgebühr gezahlt, erhält der Besteller eine mit Zugang der Buchungsbestätigung nach Punkt 3.4 (iii) eine  Bestätigung der Zahlung per E-Mail.

3.6 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, einseitig unwesentliche Änderungen oder Abweichungen von den vereinbarten Leistungen laut Punkt 3.2 dieser AGB aufgrund von Umständen vorzunehmen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und dem Veranstalter bei Vertragsschluss weder bekannt noch vorhersehbar waren. Als unwesentlich gelten Änderungen, die den Gesamtcharakter des Kurses nicht verändern und zum Zweck der Kursdurchführung notwendig oder zweckmäßig werden. Der Veranstalter wird den Besteller vor Kursbeginn in Textform über die Änderung informieren.

4. Rücktrittsrecht des Bestellers vor Kursbeginn

4.1 Der Besteller ist vor Kursbeginn jederzeit dazu berechtigt, vom Kursvertrag ohne Angabe von Gründen durch Erklärung in Textform gegenüber dem Veranstalter zurückzutreten. 

4.2 Sofern der Besteller von seinem Rücktrittsrecht nach Punkt 4.1 dieser AGB Gebrauch macht, hat der Veranstalter – unter Entfall seines ursprünglichen Entgeltanspruchs – Anspruch auf eine angemessene Stornierungsgebühr. Die Höhe der Stornierungsgebühr bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter und dem vorgesehenen Kursbeginn, den zu erwartenden ersparten Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Kursleistung. Die Stornierungsgebühr berechnet sich demnach wie folgt:

Zeitraum vor Kursbeginn Stornierungsgebühr in Prozent vom Kurspreis.

  • 30% des Kurspreises bis vier Wochen vor Kursbeginn
  • 50% des Kurspreises bis zwei Wochen vor Kursbeginn
  • 80% des Kurspreises bis drei Tage vor Kursbeginn

4.3 Macht der Veranstalter eine pauschalisierte Stornierungsgebühr gemäß Punkt 4.2 geltend, ist der Veranstalter auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Höhe der Stornierungsgebühr zu begründen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geforderte Stornierungsgebühr. Bei vorzeitigem Beenden des Kurses kann keine Teilrückerstattung erfolgen.

4.4 Abweichend von Punkt 4.1 dieser AGB, kann der Besteller vor Kursantritt des Teilnehmers vom Kursvertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr zurücktreten, soweit der Veranstalter für den Rücktritt allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.

4.5 Im Fall eines Rücktritts des Bestellers nach Punkt 4.1 dieser AGB gebührt diesem eine Rückerstattung des die Stornierungsgebühr nach Punkt 4.2 dieser AGB übersteigenden bereits entrichteten Kursgebühr für die Durchführung des Kurses. Bei einem Rücktritt nach Punkt 4.4 dieser AGB gebührt dem Besteller die Rückerstattung der gesamten bereits entrichteten Kursgebühr für den Kurs.

Die Rückerstattung hat unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung durch den Besteller auf das für die Zahlung der Kursgebühr gewählte Zahlungsmittel zu erfolgen.

4.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht (vgl. Ziffer 8) im Fernabsatz bleibt von den Regelungen von Punkt 4 dieser AGB unberührt. Bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts fällt keine Stornierungsgebühr nach Punkt 4.2 an.

5. Rücktrittsrecht des Veranstalters vor Kursbeginn

5.1 Der Veranstalter ist vor dem Beginn der ersten Kurseinheit (im Folgenden kurz „Kursbeginn“) dazu berechtigt, vom Kursvertrag zurücktreten, sofern für den jeweiligen Kurs weniger Teilnehmer als die in der Kursbeschreibung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl angemeldet wurden und die Rücktrittserklärung des Veranstalters dem Besteller, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, spätestens fünf Tage vor Kursbeginn zugeht.

Die Rücktritterklärung durch den Veranstalter erfolgt jeweils in Textform.

5.2 Auch im Fall unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände, die den Veranstalter an einer Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kursvertrag hindern, ist dieser zum Vertragsrücktritt vor Kursbeginn gegenüber dem Besteller berechtigt, wenn seine Rücktrittserklärung dem Besteller unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds zugeht. Die Rücktrittserklärung durch den Veranstalter erfolgt in Textform.

5.3 Im Fall eines Rücktritts des Veranstalters vor Kursbeginn ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer anstatt der Rückerstattung der auf die Kursveranstaltung bereits geleisteten Kursgebühr einen Wertgutschein über einen Kurs auszustellen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, anstatt der Annahme des Wertgutscheins die Rückerstattung der geleisteten Kursgebühr zu verlangen.

6. Kündigungsrecht des Veranstalters nach Kursbeginn

6.1 Der Veranstalter ist nach Beginn des Kurses berechtigt, den Kursveranstaltungsvertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.

6.2 Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein intensives oder mehrfach erfolgtes und trotz Aufforderung nicht abgestelltes ungebührliches Verhalten des Teilnehmers gegenüber Mitarbeitern des Veranstalters, dessen zur Erfüllung des Kursvertrages hinzugezogenen Erfüllungsgehilfen sowie gegenüber anderen Teilnehmern, sodass eine weitere Teilnahme des Teilnehmers für den Veranstalter und/oder die anderen Teilnehmer unzumutbar ist. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die Anweisungen des Veranstalters oder sonstige Verhaltensweisen, die zu einer Störung des Kurses und/oder einer Gefährdung des Veranstalters, dessen zur Erfüllung des Kursvertrages hinzugezogenen Erfüllungsgehilfen oder anderer Teilnehmer führt.

6.3 Für den Fall, dass der Kurs auf Grundlage von Punkt 6.1 und Punkt 6.2 dieser AGB außerordentlich gekündigt und der Teilnehmer anlässlich dessen von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen wird, verpflichtet sich der Veranstalter den sorgeberechtigten Besteller unverzüglich unter den von ihm im Zuge der Kursbuchung laut Punkt 3.3 dieser AGB angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren und vom Ausschluss des Teilnehmers zu verständigen.

6.4 Dem Veranstalter gebührt im Fall der außerordentlichen Kündigung trotzdem die volle Kursgebühr für den Kurs.

7. Gewährleistung

Der Veranstalter kommt seinen Verpflichtungen für die im Kursvertrag vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach.

8 Widerrufsrecht

8.1 Sofern der Besteller Verbraucher ist, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

8.2 Der Besteller wird auf sein Widerrufsrecht hingewiesen. Er wird ferner darauf hingewiesen, dass sein Widerrufsrecht mit Erbringung der Dienstleistung erlischt.

9. Haftung

9.1 Die Haftung des Veranstalters und seiner zur Erfüllung des Kursvertrages hinzugezogenen Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist unabhängig vom gebuchten Tarif auf den dreifachen Kurspreis des beschränkt. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.2 Die Erfüllung der für den Kurs notwendigen Voraussetzungen des Teilnehmers (z.B. eine stabile Internetverbindung, entsprechende Soft- oder Hardware) obliegt dem Besteller. Kann der Teilnehmer am Kurs nicht teilnehmen, weil er die für den Kurs notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt (z.B. eine stabile Internetverbindung, entsprechende Soft- oder Hardware) haftet hierfür der Besteller. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt nicht, soweit ein schuldhaftes Verhalten des Veranstalters hierfür ursächlich war.

10. Empowerticket

10.1 Für Teilnehmer aus wirtschaftlich hilfsbedürftigen Haushalten besteht unter Umständen die Möglichkeit durch ein vom Veranstalter mithilfe von Sponsoren ermöglichtes Empowerticket.

10.2 Als wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des 11.1 werden Haushalte angesehen, deren Bezüge die in § 53 Nr. 2 Abgabenordnung (in der jeweils geltenden Fassung) genannten Schwellen nicht überschreiten, und die dies durch geeignete Nachweise belegen, zum Beispiel durch Vorlage aktueller Leistungsbescheide oder aktueller Bescheinigungen des Sozialleistungsträgers über den Empfang von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII, WoGG, AsylbLG, § 27a BVG oder nach § 6a BKGG. 

10.3 Besteller, die eine Kurspreisübernahme durch das Empowerticket erstreben (im Folgenden kurz „Ticketbewerber“), können nach Angabe der in Punkt 3.3 dieser AGB genannten Daten des Ticketbewerbers und Teilnehmers (im Folgenden kurz der „Ticketbegünstigter“) durch ein Ansuchen an den Veranstalter zur Gewährung eines Empowertickets auf Kurspreisübernahme und Teilnameberechtigung (im Folgenden kurz der „Ticketantrag“) an einen bestimmten Kurs richten.

10.4 Die rechtsgültige Kursgebührübernahme sowie vergünstigte Teilnahmeberechtigung für den Ticketbegünstigten an einer bestimmten Veranstaltung kommt zwischen dem Ticketbewerber und dem Veranstalter durch kumulative Erfüllung nachstehender Voraussetzungen zustande:

(i) durch Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“,(ii) durch Anklicken des Buttons „Bezahlen und Anmelden“

(iii) das Absenden des vollständig und zutreffend ausgefüllten Ticketantrags,

(iv) Zugang einer Bestätigung des Eingangs des Ticketantrags durch den Veranstalter beim Ticketbewerber, und

(v) einer Bestätigungsmail (im Folgenden kurz die „Ticketbestätigung“) des Veranstalters an den Ticketbewerber über die erfolgte Ticketgewährung.

10.5 Hervorgehoben wird, dass für den Ticketbewerber trotz Erfüllung der Ticketvergabevoraussetzungen kein – wie immer gearteter – Rechtsanspruch auf eine etwaige Ticketvergabe mitsamt der damit verbundenen Kurskostenübernahme und Teilnahmeberechtigung für den Ticketberechtigten besteht und die Ticketvergabe ausschließlich dem Ermessen des Veranstalters unterliegt. Der Besteller erhält in diesem Fall die entrichtete Kursgebühr auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurück.

10.6 Für Ticketbewerber sowie Ticketbegünstigte gelangen die vorliegenden AGB gleichermaßen zur Anwendung. Punkte 6.4 gilt mit der Maßgabe, dass dem Veranstalter die volle Kursgebühr für das Empowerticket gebührt.

10.7 Detaillierte Regelungen zur Finanzierung des Ticketfonds sowie zu den Ticketvergabevoraussetzungen bleiben ausdrücklich einem von diesen AGB gesonderten Regelungswerk vorbehalten.

11. Kontaktinformationen des Veranstalters

Gesellschaft: EmpowerLand gUG (haftungsbeschränkt), 
Zustelladresse: Altmühlstraße 6, 86399 Bobingen, Deutschland
Telefonnummer: +49 1512 1269 961
E-Mailadresse: hello@empower-land.com
Website: https://empower-land.com

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

12.2 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB, einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen dieser AGB, über deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Veranstalters vereinbart. Diese Regelung gilt nur für Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Vertragspartnern, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind sowie für Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.3 Für Klagen des Veranstalters gegen einen Besteller mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union außerhalb Deutschlands ist der Wohnsitz des Bestellers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Kaufleute richtet.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit des Kursvertrages im Übrigen oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt sinngemäß im Fall von Regelungslücken.

Bobingen, im August 2024